Aufnahmeverfahren
Wenn Sie als Eltern der Auffassung sind, dass Ihr Kind eine besondere (sprachliche) Förderung im Unterricht braucht, können Sie an der Grundschule einen Antrag auf Überprüfung des Förderbedarfs stellen.Folgende Schritte sind dabei zu empfehlen bzw. notwendig:
- Beratung an der Grundschule und Antragstellung auf Überprüfung des Förderbedarfes
- Auf Wunsch auch Beratung an der Förderschule
- Information über die Förderbedingungen an Grund- und Förderschule z. B. durch Hospitationen
- Die Schulaufsicht beauftragt je eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und der Förderschule.
- Das Gutachterteam überprüft das Kind und berät die Eltern. Bei Schulanfängern findet die Überprüfung in unserer Schule in Anwesenheit der Eltern in Form einer Märchenhandlung statt. Das Kind wird mit der Handpuppe "Prinzessin Pfiffigunde" durch verschiedende Stationen geführt. Es hat die Aufgabe, der Prinzessin zu helfen, „gestohlene“ Tiere aus der Drachenhöhle zu befreien. Bei den einzelnen Aufgaben können wir das Kind gut beobachten.
- Die Schulärztin / der Schularzt erstellt ein medizinisches Gutachten.
- Das Gutachterteam fertigt ein Gutachten an und berücksichtigt vorliegende Berichte von Kindergarten, Logopäden, Ergotherapeuten etc.
- Die Eltern werden von den Lehrkräften über den Inhalt des Gutachtens informiert.
- Der Wunsch der Eltern wird im Gutachten festgehalten.
- Die Schulaufsicht entscheidet über den sonderpädagogischen Förderbedarf und gibt Empfehlungen zu geeigneten Förderorten.
- Wird ein sprachlicher Förderbedarf festgestellt, kann Ihr Kind eine Grundschule mit gemeinsamem Lernen oder eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache besuchen.